Kontakt
Ihr Projekt.
Sicher. Hoch. Hinaus.
Die passende Gerüstlösung beginnt mit einem Gespräch.
Noch Fragen?
Brauche ich genaue Maße?+
Nein. Ungefähre Angaben reichen aus. Wir klären die Details gemeinsam.
Welche Fotos helfen bei der Anfrage?+
Hilfreich sind Fotos der Fassade, des Zugangs, der Umgebung und der Stellen, an denen gearbeitet werden soll.
Ist eine Besichtigung vor Ort notwendig?+
In den meisten Fällen reichen uns aussagekräftige Fotos und einige Angaben zu Ihrem Vorhaben für ein Angebot. Sollte eine Besichtigung erforderlich sein, stimmen wir einen Termin persönlich mit Ihnen ab.
Kann ich ohne festen Termin anfragen?+
Ja. Wenn der Zeitraum noch offen ist, stimmen wir die Planung gemeinsam mit Ihnen ab.
Wie früh sollte ich ein Gerüst anfragen?+
Am besten, sobald Ihr Bauvorhaben absehbar ist, auch wenn der genaue Termin noch nicht feststeht. Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser können wir Ihren Wunschtermin einplanen.
Auch kurzfristige Anfragen sind willkommen: Wir prüfen gerne, was möglich ist.
Werden Gerüstbauleistungen nach § 13b UStG abgerechnet?+
Reine Gerüstbauleistungen fallen nicht unter die Bauleistungsregelung des § 13b UStG. Unsere Rechnungen werden daher grundsätzlich mit gesetzlicher Umsatzsteuer ausgestellt.
Ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG erforderlich?+
Für reine Gerüstbauleistungen fällt keine Bauabzugsteuer an. Eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist hierfür daher nicht erforderlich. Bei Fragen zur Abrechnung sprechen Sie uns gerne an.
Standort & Einsatzgebiet
In Otzberg zu Hause
Für Sie im Einsatz:Groß-Umstadt, Dieburg,Darmstadt und Umgebung
BGL Gerüstbau GmbHFalltorgasse 14a64853 Otzberg